Bybit, eine globale Kryptowährungsbörse, hat angekündigt, dass sie am 8. Januar 2025 um 8:00 Uhr UTC die Abhebungs- und Verwahrungsdienste für französische Nutzer einstellen wird. Diese Entscheidung erfolgt vor dem Hintergrund einer zunehmenden regulatorischen Kontrolle durch die französischen Finanzbehörden.
Die betroffenen Nutzer werden aufgefordert, ihre Gelder vor der Frist abzuheben, um Komplikationen beim Kontozugang oder bei Geldtransfers zu vermeiden.
Bybit plant, nicht beanspruchte Vermögenswerte über 10 USD Coin (USDC) an Coinhouse, einen lizenzierten Kryptowährungsverwahrer in Frankreich, zu übertragen. Nutzer müssen einen Verifizierungsprozess bei Coinhouse durchlaufen, um wieder Zugang zu ihren Beständen zu erhalten. Für Konten mit einem Guthaben von weniger als 10 USDC wird Bybit eine Kündigungsgebühr in Höhe von 10 USDC erheben, die von den verfügbaren Vermögenswerten abgezogen wird.
Dieser Schritt spiegelt den wachsenden regulatorischen Druck auf globale Krypto-Börsen wider, da viele Jurisdiktionen versuchen, die Krypto-Branche strenger zu regulieren.
Wichtige Erkenntnisse
- Bybit wird am 8. Januar 2025 die Krypto-Dienste für französische Nutzer einstellen.
- Nutzer sollten ihre Gelder vor der Frist abheben, um Probleme zu vermeiden.
- Unbeanspruchte Vermögenswerte über 10 USDC werden an Coinhouse übertragen.
- Nutzer müssen sich bei Coinhouse verifizieren, um auf ihre Bestände zuzugreifen.
Was passiert nach der Frist?
Bybit hat angekündigt, dass die Übertragungen zu Coinhouse nach dem 8. Januar 2025 beginnen werden. Während dieses Prozesses, der voraussichtlich bis zum 16. Januar 2025 dauern wird, werden die Abhebungen vorübergehend ausgesetzt.
Französische Nutzer mit einem verifizierten Coinhouse-Konto werden ihre Vermögenswerte kurz nach dem 16. Januar gutgeschrieben bekommen, sofern die Kontodaten mit ihrer Bybit-Identität übereinstimmen.
Nutzer ohne Coinhouse-Konto müssen sich registrieren und einen vollständigen Know Your Customer (KYC)-Verifizierungsprozess durchlaufen, um auf ihre Gelder zugreifen zu können.
Gebühren für Vermögensverwaltung und Verwahrung
Bybit hat klargestellt, dass keine Gebühren für die Umwandlung von Vermögenswerten in USDC oder für die Übertragung von Geldern an Coinhouse anfallen.
Allerdings werden nicht verifizierte Coinhouse-Konten mit einer Verwahrgebühr von 0,16 % des Vermögenswerts oder 1 USDC pro Monat belastet, je nachdem, welcher Betrag höher ist, bis die KYC-Verifizierung erfolgreich abgeschlossen ist.
Die Verwahrgebühr wird monatlich am ersten Tag eines jeden Monats erhoben, wobei die erste Gebühr am Tag der Übertragung der Vermögenswerte an Coinhouse fällig wird.
Nutzer mit einem verifizierten Coinhouse-Konto, das mit ihrer Bybit-Identität übereinstimmt, werden am Tag der Vermögensübertragung keine Gebühren zahlen. Sie sollten ihre Vermögenswerte kurz nach der Übertragung in ihrem Konto sehen.
Frankreichs zunehmende regulatorische Maßnahmen
Frankreich hat seinen regulatorischen Rahmen für Kryptowährungsdienstleister verschärft und den Verbraucherschutz sowie die finanzielle Stabilität verbessert.
Im Dezember 2022 schlug die Finanzkommission des französischen Senats vor, die obligatorische Lizenzierung für Krypto-Unternehmen zu beschleunigen, um die Möglichkeit zu beseitigen, bis 2026 ohne vollständige Genehmigung zu operieren.
Diese Initiative war teilweise eine Reaktion auf globale Marktstörungen und zielte darauf ab, die Möglichkeit zu beenden, ohne Lizenz der Autorité des Marchés Financiers (AMF) zu operieren.
Quellen
- Bybit to halt crypto services in France by January 2025, Cointelegraph.
- Bybit mettra fin à ses services crypto en France d’ici janvier 2025, Cointelegraph.
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