Neue Richtlinien der VARA für Krypto-Derivate: Wichtige Informationen für Unternehmen in Dubai

Die Virtual Assets Regulatory Authority (VARA) hat neue Vorschriften für Krypto-Derivate in Dubai eingeführt. Diese umfassen strenge Hebel- und Margin-Vorgaben für Retail-Kunden sowie umfangreiche Aufsichtsbefugnisse zur Marktregulierung.

Neue Richtlinien der VARA für Krypto-Derivate: Wichtige Informationen für Unternehmen in Dubai

Die Virtual Assets Regulatory Authority (VARA) hat am 31. März die Version 2.1 ihres Regelwerks für Exchange Services veröffentlicht, das erstmals verbindliche Vorschriften für Krypto-Börsengehandelte Derivate (ETDs) festlegt.

Dieses aktualisierte Regelwerk richtet sich an alle lizenzierten Anbieter von virtuellen Vermögenswerten (VASPs), die im Emirat Dienstleistungen im Börsenbereich anbieten. Es behandelt wesentliche Aspekte wie die Eignung der Kunden, Hebelkontrollen, die getrennte Aufbewahrung von Vermögenswerten sowie Offenlegungsstandards.

Regulierungen für Privatanleger

VARA gestattet sowohl institutionellen als auch privaten Anlegern den Handel mit Krypto-Derivaten. Für private Kunden gelten jedoch strenge Richtlinien.

  • Der maximale Hebel für Retail-Kunden ist auf 5:1 begrenzt.
  • Eine anfängliche Marge von mindestens 20% ist erforderlich.

Im Vergleich zu Plattformen außerhalb Dubais, die teilweise Hebel von bis zu 100 anbieten, ist dies ein deutlicher Unterschied.

Bevor ein privater Kunde akzeptiert wird, müssen VASPs eine Eignungsprüfung durchführen, die die finanzielle Situation, die Handelserfahrung und die Risikotoleranz des Kunden berücksichtigt.

Vorschriften zur Vermögensverwaltung

Unternehmen sind verpflichtet, den Zugang zu Produkten einzuschränken, die nicht zum Risikoprofil eines Kunden passen. Zudem müssen Margin-Konten von regulären Handelskonten getrennt verwahrt werden. VASPs dürfen die Mittel eines Kunden nicht zur Finanzierung der Margin-Positionen eines anderen Kunden verwenden, selbst nicht mit dessen Zustimmung.

Zusätzlich sind monatliche schriftliche Kontoauszüge erforderlich.

Eingriffsrechte der Aufsichtsbehörde

Die VARA hat sich umfassende Eingriffsrechte in Zeiten von Marktstress eingeräumt. Zu den möglichen Maßnahmen gehören:

  • Die Aussetzung bestimmter Produkte.
  • Die Anordnung zur Schließung von Positionen.
  • Die Erhöhung von Margin-Anforderungen.

In dringenden Fällen kann VARA auch ohne vorherige Ankündigung handeln, um Marktstörungen zu verhindern.

VASPs sind zudem verpflichtet, einen Sicherungsfonds für ETD-Dienstleistungen zu führen, dessen Mindesthöhe vom Regulator festgelegt wird. Der Fonds kann virtuelle Vermögenswerte, Fiat-Währungen oder genehmigte Stablecoins umfassen.

Das Regelwerk baut auf der Version 2.0 auf, die im Mai 2025 veröffentlicht wurde und erstmals Margin-Handel sowie strengere Compliance-Vorgaben für in Dubai tätige VASPs regelte.

Bildquelle: ai-generated-gemini

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